Hier finden Sie eine Übersicht darüber, was Sie als Vertreter/in einer Gemeinde beachten müssen und für welche Aufgaben Sie verantwortlich sind.
Raumplanung
Aufgrund der kantonalen Richtplanung und der Gefahrenkarten erstellen Sie die Zonenplanung für Ihre Gemeinde. Dabei berücksichtigen Sie die Gefahrenstufen und die Besonderheiten, die daraus folgen.
Ausserdem sind Sie möglicherweise erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für Voranfragen, wenn jemand in Ihrer Gemeinde ein Bauvorhaben plant. Sie finden mehr Details dazu auf der folgenden Seite.
Notfallplanung erstellen
Sie erarbeiten Ihre Notfallplanung für Naturgefahren. Diese richtet sich an kantonalen Standards aus, Hilfestellung dazu gibt Ihnen der folgende Leitfaden.
Notfallplanung Naturgefahren Kanton Bern – Leitfaden
Mehr Informationen zur Notfallplanung finden Sie beim
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär – Notfallplanung Naturgefahren
Alarmieren und Unterstützung aufbieten
Die Alarmierungsplattform der Kantonspolizei Bern verteilt Warnungen an alle Gemeinden, die von einer akuten Gefahrenlage betroffen sind.
Naturgefahrenberater/innen
Wer frühzeitig intervenieren und so Unwetterschäden minimieren will, muss die örtlichen Gegebenheiten kennen und die Entwicklung von Wetter und Gefahrenlage im Auge behalten. Zu diesem Zweck unterstützen Naturgefahrenberater/innen (NGB) die zivilen Führungsorgane und Einsatzkräfte. Sie verfolgen die Lage und Bedingungen vor Ort und informieren die zuständigen Behörden rechtzeitig, wenn eine gefährliche Situation droht.
Informationen zu den Aufgaben, Anforderungen und zur Ausbildung sowie den Zugang zur passwortgeschützten Informationsplattform für Naturgefahrenberater/innen finden Sie auf dieser Seite: