Logo Kanton Bern / Canton de BerneNaturgefahren

Umsetzung in der Gemeinde

Die Gemeinden legen anhand der kantonalen Richtplanung und der Gefahrenkarte die Bauzonen in der Gemeinde fest. Die Verantwortlichen berücksichtigen die Gefahrengebiete im Verfahren für Baubewilligungen. Die Hauptaufgabe liegt darin, das Schadenspotential in den Gefahrengebieten zu begrenzen und langfristig zu reduzieren.

Instrumente und Aufgaben

Das wichtigste Instrument für das erfolgreiche Umsetzen der formulierten Ziele ist die Gefahrenkarte, die jeder Berner Gemeinde vorliegt.

Mehr erfahren zur Gefahrenkarte und zu den Gefahrenstufen

Die Umsetzung der Gefahrenkarte in die Ortsplanung umfasst drei Aspekte: 

  • Bauzonen überprüfen
  • Gefahrenkarte in den Zonenplan übertragen mit dem Resultat grundeigentümerverbindlicher Bezeichnung der Gefahrengebiete
  • Bestimmungen im Baureglement anpassen


Sobald eine neue, vom Kanton anerkannte Gefahrenkarte vorgelegt wird, muss sie innert zwei Jahren in die Ortsplanung einbezogen werden. Mit einer raschen Umsetzung werden Risiken für die Bevölkerung und die Gefahr von Fehlinvestitionen reduziert.

In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Massnahmen im Rahmen der Ortsplanung je Gefahrenstufe und heutige Zonenplanung vorzusehen sind:

Gefahrengebiet/Gefahrenstufe
Gefahrenkarte
Heutige Situation Behandlung in der Ortsplanung
Rot Nichtbauzone Keine neue Bauzone
Rot Bauzone, nicht überbaut Umzonen in Nichtbauzone
Rot Bauzone, überbaut In der Regel in Bauzone belassen (1)
Blau Nichtbauzone Nur ausnahmsweise umzonen in Bauzone (1)(2)
Blau Bauzone, nicht überbaut Nur ausnahmsweise in Bauzone belassen (1)(2)
Blau Bauzone, überbaut in der Regel in Bauzone belassen (1)
Gelb   Zurückhaltung bei Bauzonen für sensible Nutzungen
Gelb-Weiss   Zurückhaltung bei Bauzonen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dienen oder ein grosses Schadenpotenzial aufweisen, zum Beispiel Spital, Feuerwehr etc.
Gefahrenhinweis – unbestimmte Gefahrenstufe Bauzone oder Nichtbauzone Keine neue Bauzone, solange Gefahrenstufe nicht bestimmt ist

(1) Für alle Bauzonen in roten und blauen Gefahrengebieten gelten beschränkte Baumöglichkeiten gemäss Art. 6 BauG.

(2) Ausnahmen dürfen nur mit grösster Zurückhaltung vorgesehen werden. Sie müssen sich auf eine sorgfältige und sachbezogene Interessenabwägung stützen.

Baurechtliche Möglichkeiten

Als Gemeinde und damit Baubewilligungsbehörde haben Sie die Aufgabe, die Baugesuche unter Berücksichtigung der baurechtlichen Möglichkeiten je Gefahrenstufe zu beurteilen.

Informieren Sie sich hier über die baurechtlichen Möglichkeiten

Gefahrenkarte

Die Gefahrenkarte stellt die möglichen Wirkungsräume und die unterschiedlichen Gefahrenstufen von Naturgefahren dar. Jeder Gemeinde liegt eine Gefahrenkarte für ihr Siedlungsgebiet vor. Hier können Sie eine Version für den ganzen Kanton einsehen:

Naturgefahrenkarte im Geoportal des Kantons Bern

Nebst bekannten Ereignissen bildet die Karte auch potenzielle Gefahrenprozesse ab. Aus den erhobenen Daten ergibt sich eine Einteilung in verschiedene Gefahrenstufen, denen ein bestimmtes Gebiet ausgesetzt ist.

Gefahrenmatrix und -stufen

Der Grad der Gefährdung wird in die Stufen gering (gelb), mittel (blau) und erheblich (rot) unterteilt. Die Einteilung folgt aus der Kombination zweier Parameter:

  • Intensität eines gefährlichen Prozesses
  • Wahrscheinlichkeit, dass ein Ereignis eintritt

In der folgenden Matrix sind die neun verschiedenen Kombinationen visuell dargestellt.

Lesehilfe: Im gelben Feld 1 werden Ereignisse mit schwacher Intensität und geringer Wahrscheinlichkeit (100–300 Jahre) eingeteilt, im blauen Feld 5 solche mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (30–100 Jahre) und mittlerer Intensität, im roten Feld 9 solche mit hoher Wahrscheinlichkeit (0–30 Jahre) und starker Intensität.

Die Gefahrenkarte stellt die dauernd besiedelten Gebiete einer Gemeinde mit den Farbcodes aus der Gefahrenmatrix dar.

Im restlichen Gemeindegebiet werden die Gefahrengebiete mit Hilfe der Gefahrenhinweiskarte als Gebiete mit nicht bestimmter Gefahrenstufe dargestellt.

Mehr erfahren zur Gefahrenhinweiskarte

Darstellung der Gefahrenkarte

Gefahrenkarten werden für die einzelnen Gefahrenprozesse ausgearbeitet und in der Regel in Plänen 1:5000 dargestellt. In der synoptischen Gefahrenkarte sind die Gefahrenstufen aller auftretenden Prozesse überlagert, jeweils die höchste Stufe wird abgebildet.

Weitere Informationen

  • Gefahreninformationen

  • Arbeitshilfe Berücksichtigung der Naturgefahren in der Ortsplanung 

  • Kantonaler Richtplan Massnahmenblatt D_03: «Naturgefahren in der Ortsplanung berücksichtigen»

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