Logo Kanton Bern / Canton de BerneNaturgefahren

Bewilligung von Bauvorhaben in Gefahrengebieten

Was und wie Sie in einem Gefahrengebiet bauen dürfen, hängt davon ab, wie hoch die Gefährdung vor Ort ist. Hier finden Sie als Bauherrin oder Bauherr Angaben dazu, was unter Berücksichtigung der verschiedenen Gefahrenstufen möglich ist.

Ihre Gemeinde ist die erste Ansprechstelle bei sämtlichen Fragen rund um eine Baubewilligung. Die kantonalen Fachstellen für Naturgefahren stehen Ihnen beratend zur Seite, falls Sie in einem Gefahrengebiet bauen möchten. 

Verfahren für die Baubewilligung

In Ihrem Baugesuch müssen Sie darlegen, dass Sie die nötigen Massnahmen getroffen haben, um Gefahren zu beheben oder Schäden zu minimieren. Kontaktieren Sie deshalb die kantonalen Fachstellen so früh wie möglich und lassen Sie sich beraten, wenn Sie ein Bauprojekt in einem Gefahrengebiet planen. Am besten stellen Sie eine Voranfrage noch vor dem eigentlichen Bewilligungsverfahren.

Dies gilt insbesondere bei Bauvorhaben, die

  • in einem roten oder blauen Gefahrengebiet liegen.
  • in einem Gebiet liegen, dessen Gefahrenstufe noch nicht bestimmt ist.


Sie finden die jeweils zuständige Stelle in der Kontaktbox auf dieser Seite. Senden Sie Ihre Voranfrage per E-Mail mit den folgenden Angaben:

  • Kontaktdaten Bauherr/in
  • Parzellen-Nummer oder Koordinaten
  • Gemeinde (Baubewilligungsbehörde)
  • Gefahrenstufe gemäss Naturgefahrenkarte Kanton Bern
  • Kurzbeschrieb Bauvorhaben


Sie sind unsicher, ob Ihr Bauprojekt in einem Gefahrengebiet liegt oder welche Gefahrenstufe festgelegt wurde? Ein Blick ins Geoportal hilft Ihnen weiter:

Naturgefahrenkarte Kanton Bern

Baurechtliche Möglichkeiten

Was im Rahmen eines Bauprojekts in einem Gefahrengebiet möglich ist, richtet sich nach der Gefahrenstufe an der entsprechenden Stelle. Sie finden diese Einstufung auf den Gefahrenkarten unterteilt nach verschiedenen Farbstufen: rot, blau und gelb.

Gefahrenkarte ansehen im Geoportal

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