Der Schutz von Menschen, Tieren, Infrastruktur und hohen Sachwerten vor Naturgefahren ist eine Teamleistung. Hier finden Sie eine Übersicht, wer für welche Belange verantwortlich ist und einige Hinweise dazu, wie Sie selbst Schutzmassnahmen ergreifen können.
Wer macht was?
Aufgaben von Gemeinden und Anlagenbetreibenden
Innerhalb des Siedlungsraums sind die Gemeinden für den Schutz der Bevölkerung verantwortlich. Sie müssen die Sicherheit periodisch überprüfen und bei Bedarf konkrete Massnahmen ergreifen. Mehr zu den Aufgaben der Gemeinden finden Sie hier:
Für Verkehrswege und andere Anlagen ausserhalb des Siedlungsgebiets liegt die Verantwortung bei den Betreiberinnen und Betreibern der jeweiligen Anlagen. Analog zu den Gemeinden müssen auch sie periodische Sicherheitsprüfungen durchführen und bei Bedarf Massnahmen ergreifen.
Aufgaben des Kantons
Die Fachstellen für Naturgefahren des Kantons beraten und unterstützen sowohl Gemeinden als auch Anlagebetreiber/innen in Bezug auf den Schutz der Bevölkerung. An geeignete Massnahmen können sie auch Subventionen ausrichten.
Aufgaben des Bundes
Der Bund gibt den strategischen Rahmen für den Umgang mit Naturgefahren vor. Er ist zuständig für die Warnung vor Naturgefahren. Seine Fachstellen erarbeiten dafür teils auch Grundlagen zur aktuellen Gefährdung wie zum Beispiel den Wetterbericht von MeteoSchweiz oder das Lawinenbulletin des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung.
Zudem stellt der Bund den Kantonen Beiträge für den Schutz vor Naturgefahren zur Verfügung.
Was können Sie tun?
Wer sieht, wie Naturgewalten ausser Kontrolle geraten, kommt sich schnell machtlos vor. Durch vorausschauendes und verantwortliches Handeln kann aber jede und jeder einen Beitrag zur Minimierung von Schäden leisten.
Weitere Informationen zum Thema Selbstvorsorge finden Sie beim
Amt für Bevölkerungschutz, Sport und Militär
Was tun bei Naturgefahren wie Erdbeben, Frost, Gewitter, Hitzewellen, Hochwasser, Lawinen, Regen, Schnee, Strassenglätte, Waldbrand und Wind? Der Bund empfiehlt jeweils unterschiedliches Verhalten; und zwar vor, während und nach einem Ereignis:
Finanzielle Hilfe nach Ereignissen
Schäden werden solidarisch über Versicherungen getragen, sofern die entsprechenden Güter versichert waren. Melden Sie Schäden durch Naturgefahrereignisse so schnell wie möglich:
- Für einen Schaden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung des Kantons Bern zuständig.
- Ihr Besitz ist durch Ihre Hausratsversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft versichert.
Für Beiträge zur Wiederherstellung von beschädigten landwirtschaftlichen Meliorationsanlagen melden Sie sich beim Amt für Landwirtschaft und Natur:
Informationen zum Melden von Unwetterschäden
Bei nicht versicherbaren Schäden kann fallweise die Stiftung fondssuisse helfen: