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Risikostrategie

Eine hohe Siedlungsdichte, grössere Mobilität und neue Gefahren durch den Klimawandel erhöhen die Risiken im Zusammenhang mit Naturgefahren. Hier finden Sie Informationen zur Risikostrategie des Kantons Bern.

Mit den zunehmenden Risiken durch Naturgefahren steigen auch die Sicherheitsansprüche an das Gemeinwesen. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen strategisch optimal eingesetzt werden, um das beste Ergebnis zu erreichen. Dazu wird in der Risikostrategie die Grenze zwischen nicht tolerierten und tolerierbaren Risiken festgelegt. Bei den nicht tolerierbaren Risiken werden Schutzziele definiert und von den Sicherheitsverantwortlichen entsprechende Massnahmen getroffen, damit diese Ziele erreicht werden.

Regierungsratsbeschluss zur Risikostrategie

Die vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe Naturgefahren hat – abgeleitet von der Risikostrategie – Standards und Grenzwerte entwickelt, die als Grundlage für Entscheidungen zu Naturereignissen dienen. Begleitend dazu hat sie Broschüren und Arbeitshilfen erarbeitet, die von den zuständigen Stellen in der täglichen Arbeit angewendet werden.

Schutzziele

Die kantonale Risikostrategie definiert konkrete Schutzziele. Diese Zahlen geben sicherheitsverantwortlichen Stellen das angestrebte Mass an Sicherheit vor. Sicherheitsverantwortlich sind zum Beispiel Gemeinden oder die Betreiber/innen von Anlagen.

Grundsätzlich gilt: 

  • Es gibt unterschiedliche Schutzziele für verschiedene Schutzgüter: Menschen, Tiere, Gebäude, Infrastruktur-Anlagen.
  • Wo Menschen betroffen sind, werden die Schutzziele höher angesetzt als dort, wo lediglich Sachschäden drohen.
  • Die Schutzziele ziehen die Grenze von akzeptablen zu nicht-akzeptablen Risiken.
  • Die Schutzziele sind für alle Arten von Naturgefahren gleich.

Schutzziel Mensch

Für Menschen gibt es ein übergeordnetes Schutzziel: Das individuelle Todesfallsrisiko durch Naturgefahren darf nicht grösser als 10-5 pro Jahr sein. Dieses Ziel ist nicht verhandelbar. Wird dieser Grenzwert überschritten, besteht ein sogenanntes Schutzdefizit und daraus folgt ein konkreter Handlungsbedarf.

Schutzziel Sachwerte

Für Sachwerte gibt es kein übergeordnetes Schutzziel. Fallweise ist es denkbar, ein maximal toleriertes Sachrisiko in Franken pro Jahr festzulegen. Bisher gibt es diesen konkreten Grenzwert aber nicht.

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung, Nutzen und Kosten in einem optimalen Verhältnis zu halten. Eine Massnahme ist dann kostenwirksam, wenn die Verminderung des Risikos (Nutzen) grösser ist als die dafür entstehenden Kosten: Der Nutzen-Kosten-Faktor ist in diesem Fall grösser als 1.

Die Kostenwirksamkeit ist jedoch kein Schutzziel, es handelt sich um einen ökonomischen Kennwert. Häufig ist der Nutzen-Kosten-Faktor ein Kriterium bei der Vergabe von Subventionen durch Bund und Kanton.
 

Verfügbarkeit von Verkehrswegen

Naturgefahren können Verkehrswege unterbrechen, sei es durch das Ereignis selbst oder durch eine Sperrung aus Sicherheitsgründen, zum Beispiel bei grosser Lawinengefahr. Sind wichtige Verbindungen nicht mehr gewährleistet, können ganze Ortschaften abgeschnitten werden.

Die Arbeitsgruppe Naturgefahren hat keine Richtwerte zu den Anforderungen an die Verfügbarkeit von bestimmten Verkehrswegen erarbeitet. Es hängt von der Bedeutung des Verkehrswegs ab, ob diese Verfügbarkeit notwendig ist und damit auch gewährleistet sein muss, damit die Kriterien des Personenrisikos auf dieser Strecke erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, müssen die Mindestanforderungen im konkreten Einzelfall in Zusammenarbeit mit der Strassen- bzw. Bahnbetreiberin festgelegt werden.

Weitere Informationen

  • Risikostrategie Naturgefahren Kanton Bern

  • Schutzziele bei gravitativen Naturgefahren

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