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Waldbrand

Auf dieser Seite informieren wir zur aktuellen Gefahrensituation und Massnahmen in den Regionen des Kantons Bern. 

Aktuelles: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Geltende Massnahmen

Waldbrandgefahr

Geltende Massnahmen

Im ganzen Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch verboten. 

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom 6. August 2026

Weitere Informationen zum Verbot gibt das Merkblatt «Achtung Feuerverbot».

Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde?

Hier finden Sie die Angaben.

Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.

In Leichter Sprache: Wald-Brand

Waldbrandmanagement

Das Konzept zum Waldbrandmanagement des Kantons Bern ist modular aufgebaut. Eine anschauliche Grafik zeigt, wie das Waldbrandmanagement funktioniert und welche Schnittstellen es zu beachten gilt.

Waldbrandmanagement

Weitere Informationen

  • Was gilt bei einem Feuerverbot?

  • Feuerverbotsschild des Kantons Bern

  • Übersicht über die Waldbrandgefahrensituation der Schweiz (BAFU)

  • Unterwegs mit dem Waldbrandspezialisten

     

  • Die Bewilligung für das Verbrennen von Schlagabraum erhalten Sie von der Revierförsterin oder dem Revierförster. 

  • Dieser Film zeigt, wie Schlagabraum nach einem Holzschlag korrekt verbrannt wird. 

  • Feuern im Freien

Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern

Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte melden Sie sich beim Regierungsstatthalteramt, das für Ihre Gemeinde zuständig ist.

Zuständiges Regierungsstatthalteramt finden

Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53

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