Logo Kanton Bern / Canton de BerneNaturgefahren

Schutzmassnahmen

Schutzmassnahmen reduzieren die Risiken durch Naturgefahren und sie stellen sicher, dass ein Ereignis bewältigt werden kann. Das Ziel ist ein Grad an Sicherheit, der sozial vertretbar, ökonomisch verhältnismässig und rechtlich zulässig ist.

Vorrang haben jene Massnahmen, die das Schadenpotential vermindern: Wenn Schäden gar nicht erst entstehen, ist das die günstigste Art, Sicherheit zu gewährleisten. Die Prävention hat entsprechend einen hohen Stellenwert.

Mehr zur Risikostrategie des Kantons Bern, welche Standards und Grenzwerte gelten, die als Grundlage für Entscheidungen zu Naturereignissen dienen und welche Schutzziele definiert wurden, lesen Sie hier:

Risikostrategie

Schutzwälder

Schutzwälder sind ein zentrales Element im Risikomanagement. Rund ein Viertel der Wälder im Kanton Bern schützt ganz direkt Siedlungen, einzelne Gebäude und wichtige Verkehrswege vor Naturgefahren. Wälder wirken ausserdem wasserregulierend und erosionshemmend. Sie können gleichzeitig gegen verschiedene Gefahrenprozesse wirken, zum Beispiel gegen Lawinen im Winter und ganzjährig gegen Rutschungen oder Steinschlag.

Nicht zuletzt hat ein Schutzwald einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen: 24 000 Hektaren Wald schützen im Kanton Bern Siedlungen und Verkehrswege vor Lawinen. Wenn anstelle eines Lawinenschutzwaldes eine Lawinenverbauung mit Stahlwerken errichtet wird, kostet diese rund eine Million Franken pro Hektare.

Die Schutzwälder müssen gepflegt werden. Viele von ihnen befinden sich an extremen Standorten und sind deshalb besonders stark auf intakte Umweltverhältnisse angewiesen. Der Kanton Bern unterstützt Pflegemassnahmen im Schutzwald finanziell, wenn sie helfen, die Schutzfunktion zu erhalten. Ansprechpersonen sind die Revierförster/innen.

Schutzbauten

Schutzbauten sind ebenfalls ein wichtiges Element im integralen Schutz vor Naturgefahren. Bauten im Wert von mehreren Hundert Millionen Franken schützen im Kanton Bern Menschen und Infrastruktur von Lawinen, Steinschlag, Rutschungen und Überschwemmungen.

Der Unterhalt dieser Bauten erfordert eine gute Planung und eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsverantwortlichen vor Ort mit dem Kanton. Ein Schutzbauten-Management ermöglicht es, dass die wertvollen Bauten ihre Funktion langfristig erfüllen. Entscheidend ist, dass die Bauwerke regelmässig kontrolliert und unterhalten werden. Kann ein älteres Bauwerk einer Überlastung potenziell nicht mehr standhalten, muss es erneuert werden. Der Unterhalt der Schutz-Infrastruktur ist also eine Daueraufgabe.

Die kantonalen Fachstellen unterstützen bei der Planung, Ausführung und Finanzierung von Vorhaben im Gewässerunterhalt und beim Erhalt der Schutzbauwerke. Ein Instrument dafür ist der kantonale Schutzbautenkataster. Dieser gibt den Werksverantwortlichen Übersicht über ihre Anlagen und deren Zustand.

Raumplanung

Der kantonale Richtplan macht Vorgaben zum Umgang mit Naturgefahren in der Raumplanung und bildet die Grundlage dafür, dass Gefahren in der Ortsplanung auf Gemeindeebene berücksichtigt werden.

Zudem stellt die kantonale Baugesetzgebung differenzierte Anforderungen an die Projektierung von Gebäuden und Anlagen in Gefahrengebieten.

Mehr erfahren zum Bauen in Gefahrengebieten
 

Organisatorische Massnahmen

Kann einer Gefahr nicht ausgewichen werden oder ist ein baulicher Schutz nicht möglich, werden organisatorische Massnahmen getroffen. Das Ziel ist dabei, dass Personen rechtzeitig gewarnt und evakuiert werden oder dass beispielweise eine Strasse gesperrt werden kann. Auch mobile Schutzmassnahmen gehören zu den organisatorischen Massnahmen.

Überwachung, Frühwarn- und Alarmsysteme

Entscheidende Grundlagen für die laufende Lagebeurteilung durch die verantwortlichen Akteure sind die nationalen und kantonalen Dienste, welche ihre Messdaten publizieren und interpretieren. Der Kanton Bern betreibt vor allem im Gewässerbereich (Hochwasserwarnung) und im Zusammenhang mit der Schneedecke (Lawinenwarnung) und dem Permafrost eigene Messnetze

Ereignisse durch Naturgefahren sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Aus diesem Grund wird die Gefahrenlage laufend beurteilt anhand von nationalen und kantonalen Messdaten. Diese systematischen Beobachtungen sind die Grundlage für eine rechtzeitige Warnung und Alarmierung. Ziel ist zu erkennen, wenn Bewegung in einen Prozess kommt, z.B. bei Lawinen, Hochwasser, Stein-/Blockschlag.

Dazu betreibt der Kanton Bern im Gewässerbereich und im Zusammenhang mit Schnee und Permafrost eigene Messnetze:

Notfallplanung

Die Notfallplanung Naturgefahren bietet im Ereignisfall die notwendigen Führungs- und Einsatzgrundlagen, damit auf die Geschehnisse verhältnismässig agiert und reagiert werden kann. Die Notfallplanung wird vorsorglich durch die Gemeinden bzw. ihre Feuerwehren erstellt.

Mehr Informationen zur Notfallplanung finden Sie auf der Seite

Notfallplanung Naturgefahren

Trifft ein Ereignis ein, sind klare Verantwortlichkeiten und Führungskompetenzen entscheidend. Dazu gibt es auf allen Stufen die sogenannten Führungsorgane. Die Führungsorgane der Gemeinden bzw. Regionen, der Verwaltungskreise und des Kantons können bei Bedarf jederzeit aktiviert werden.

Führungsorgane im Kanton Bern

Massnahmen im Ereignisfall

Trifft ein Ereignis ein, sind klare Verantwortlichkeiten und Führungskompetenzen entscheidend. Dazu gibt es auf allen Stufen die sogenannten Führungsorgane. Die Führungsorgane der Gemeinden bzw. Regionen, der Verwaltungskreise und des Kantons können bei Bedarf jederzeit aktiviert werden.

Führungsorgane im Kanton Bern

Bei der Ereignisbewältigung greifen die organisatorischen Massnahmen aus der Notfallplanung. Viele davon liegen in der Verantwortung der Behörden auf Ebene der Gemeinden bzw. Regionen. Für einige übergreifende Themen ist der Kanton zuständig:

Weitere Informationen

  • Achtung Naturgefahr! Verantwortung des Kantons und der Gemeinden im Umgang mit Naturgefahren

  • Notfallplanung Naturgefahren Kanton Bern – Leitfaden

  • Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN)

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