Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Naturgefahren Startseite


Navigation



Rechtliche Grundlagen

Allgemeine naturgefahrenrelevante Regelungen (Aufgaben, Koordination, Gefahrengebiete) befinden sich im Baugesetz, dem Waldgesetz und der Waldverordnung.

Die spezifischen Regelungen für die Schnee- und Massenbewegungen befinden sich weiter im Waldgesetz und der Waldverordnung.

Die Regelungen für die Wassergefahren sind im Wasserbaugesetz und der Wasserbauverordnung enthalten.

Angaben zur Verantwortung und zu den Aufgaben der Gemeinden finden sich in der Waldgesetzgebung und im Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz.

Regelungen für das Bauen in Gefahrengebieten finden sich im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret.

 


Weitere Informationen

Kontakt

Fachstellen Naturgefahren

Schloss 2
3800 Interlaken

Tel. 033 826 42 70
Fax 033 826 42 71
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/index/ueber_uns/ueber_uns/rechtliche_grundlagen