Schutzbauten
Schutzbauten sind ein wichtiges Element im integralen Schutz vor Naturgefahren.
Naturgefahrenprozesse werden in drei Abschnitte unterteilt: Entstehungsgebiet (Anriss-), Transitgebiet (Sturzbahn) und Ablagerungsgebiet (Auslauf). Entsprechend ihrer Lage im Prozessraum können Schutzbauten Naturgefahren an der Entstehung hindern, ablenken, bremsen oder stoppen.
Typische Verbauungswerke
- Wildbachsperren,
- Geschiebesammler,
- Lawinenverbauungen,
- Steinschlag-Schutznetze,
- Schutzdämme,
- Hangverbauungen und
- der Objektschutz direkt an einzelnen Gebäuden
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Bild anzeigen Standorte der Lawinenverbauungen im Berner Oberland; Quelle: Abteilung Naturgefahren Kt. Bern
Bild anzeigen Lawinenverbauung Marchegg, Lauterbrunnen; Quelle: Abteilung Naturgefahren Kt. Bern
Bild anzeigen Geschiebesammler bei Bönigen; Quelle: Abteilung Naturgefahren Kt. Bern
Bild anzeigen Steinschlagschutznetze oberhalb der Brünigstrasse; Quelle: Abteilung Naturgefahren Kt Bern
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Viele dieser Schutzbauten sind im Kanton Bern seit Jahren erfolgreich im Einsatz. Sie sind teils in Schutzbautenkatastern erfasst. Diese Erfassung und die periodischen Kontrollen ermöglichen den Unterhalt der Bauten. In Zukunft wird die Erhaltung der Schutzbauten immer wichtiger:
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Schloss 2
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