Was darf passieren und was nicht?

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Felssturz auf eine Bahnlinie: Ist das Risiko für die Bahnreisenden zu hoch?
Beim Schutz vor Naturgefahren ist eine absolute Sicherheit meist nicht erreichbar, es verbleibt oft ein Restrisiko. Doch welche Risiken sind akzeptabel und welche nicht?
Der Regierungsrat hat Strategien und Standards festgelegt, die es ermöglichen, im Einzelfall ein nachvollziehbares und einheitliches Risikoniveau, zu erreichen, das sozial vertretbar, ökonomisch verhältnismässig und rechtlich zulässig ist.
Mit dieser kantonalen Risikostrategie Naturgefahren und der Erläuterung zum •Einsatz der Schutzziele im Kanton Bern wird ein einheitliches Risikoniveau festgelegt und der allfällige •Handlungsbedarf der sicherheitsverantwortlichen Institution aufgezeigt.
Hinweis
Risiko = Eintretenshäufigkeit × Schadenausmass
Im Zusammenhang mit Naturgefahren wird unter dem Risiko die Wahrscheinlichkeit verstanden, dass durch einen natürlich ausgelösten Prozess ein Schaden entstehen kann. Entsprechend schliesst das Risiko zwei unabhängig voneinander zu ermittelnde Faktoren ein: einerseits die Eintretenshäufigkeit eines solchen Ereignisses in einem bestimmten Gebiet, andererseits das mögliche Ausmass der davon verursachten Schäden. Bestimmt wird das Ausmass der Schäden durch die Personen und die Sachwerte, die dem betreffenden Ereignis ausgesetzt sein können.
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