Schutzbautenkataster
In den letzten Jahrzehnten konnte viele Siedlungen und Verkehrswege mit Verbauungen der Anriss- und Ausbruchgebiete oder mit Schutzmassnahmen nahe oder am Objekten gesichert werden. Damit dieser Schutz längerfristig garantiert werden kann, müssen diese Schutzbauten kontrolliert und unterhalten werden. Das Instrument für dieses zweckmässiges Schutzbautenmanagement ist der Schutzbautenkataster.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Zukunftsaufgabe Schutzbautenmanagement; Grafik AfW Kt GR
Kontrolle und Unterhalt der Schutzbauten
Die Bauherrschaften sind für den Unterhalt ihrer Schutzbauten verantwortlich. Der Schutz ist im Interesse der sicherheitsverantwortlichen Stellen wie Gemeinden im Siedlungsgebiet oder Anlagebetreiber im Bereich ihrer Anlagen. Gemeinsam sind sie für eine zweckmässige Kontrolle und den fachgerechten Unterhalt zuständig. Die kantonalen Fachstellen können sie dabei beraten oder mit dem Instrumenten des Schutzbautenkatasters unterstützen.
Kantonaler Schutzbautenkataster: Was steht wo und in welchem Zustand?
Kantonale Fachstellen sollen bei Ihrer Gefahrenbeurteilung und bei der Finanzplanung für den Erhalt der Schutzbauten geeignete Instrumente zur Verfügung haben, die es ihnen ermöglichen Lage und Tauglichkeit einer Verbauung zu kennen.
Die Abteilung Naturgefahren ist, in Zusammenarbeit mit den einzelnen Bauherrschaften, am Aufbau eines Katasters für die Schutzbauten gegen Rutschungen und Steinschlag.
Kataster der Lawinenverbauungen
Seit den 1950er Jahren führt die Abteilung Naturgefahren einen Schutzbautenkataster der Lawinenverbauungen im Berner Oberland. Dieser Kataster enhält detaillierte Angaben jedes einzelen Werkes. Dies erlaubt der Abteilung im Auftragsverhältnis der Bauherrschaften die Werke jährlich zu kontrollieren, instand zu halten und somit deren Schutzwirkung zu erhalten.
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Fachstellen Naturgefahren
Schloss 2
3800 Interlaken
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