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Wiederherstellen

Nach dem eigentlichen Ereignis fängt für die Betroffenen die anstrengende und oft schmerzhafte Zeit des Aufräumens an. Wenn Sie folgende Punkte beachten geht's leichter.

  • Melden Sie den Schaden sofort bei der Gebäudeversicherung und allfälligen privaten Versicherungen (Hausrat, etc.) an (mehr dazu unter Finanzielle Hilfe).
  • Entsorgen Sie beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach Besichtigung durch den Versicherungsexperten (Ausnahme: Sofortmassnahmen).
  • Erledigen Sie Aufräum-, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten möglichst rasch.
  • Schalten Sie den Stromkreis und die Gasanlage erst ein, nachdem eine Fachperson die Installationen und Geräte geprüft hat.
  • Spülen Sie nach Überschwemmungen die Trinkwasserleitungen gut durch, kochen Sie das Wasser im Zweifelsfall ab.
  • Bringen Sie Leihmaterial (Sandsäcke, Schaufeln usw.) zur Feuerwehr oder zum Zivilschutz zurück.
  • Unterstützen Sie Ihre Nachbarn.

Hinweis

Ereignismeldung

Die Abteilung Naturgefahren führt den Ereigniskataster und ist zur möglichst lückenlosen Dokumentation der Ereignisse auf die Meldung der Schadenereignisse angewiesen. Ihre Meldung nehmen wir gerne unter 033 826 42 70 oder naturgefahren@vol.be.ch entgegen.

Informieren Sie auch die Gemeindebehörden.


Weitere Informationen

Kontakt

Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern

Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär, Abteilung Zivil- und Bevölkerungsschutz
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22

Tel. 031 634 91 11
Fax 031 634 91 13
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/index/das_koennen_sie_tun/das_koennen_sie_tun/wiederherstellen